Unabhängiger Verwaltungssenat Vorarlberg (UVS-Vorarlberg)
Die unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern (UVS) sind nach Art 129 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) "zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung" berufen; dies zusammen mit dem unabhängigen Bundesasylsenat und dem Verwaltungsgerichtshof in Wien.